Ihre Fragen. Unsere Antworten.
Alles Wichtige rund um Ihre Buchhaltung und die Zusammenarbeit mit uns – kurz und verständlich.
Zusammenarbeit
Wie beginnt die Zusammenarbeit?
In einem persönlichen Gespräch klären wir Ihren Bedarf und stimmen die nächsten Schritte gemeinsam ab – gern bei uns in der Weißen Villa. Dabei besprechen wir, welche Leistungen Sie brauchen, wie Sie uns Ihre Unterlagen übergeben und welches Servicepaket zu Ihrem Unternehmen passt. Einen Termin vereinbaren Sie einfach telefonisch unter 030 / 809 229 29-0 oder per E-Mail.
Kann ich meine Steuerberatung behalten?
Ja. Ihre Steuerberatung bleibt für alles zuständig, was über die laufende Buchhaltung hinausgeht – etwa Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Jahresabschluss bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Steuererklärungen und steuerliche Fragen. Wir übernehmen das Buchen Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle und die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung und liefern ihr damit die Grundlage. Auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit ihr ab.
Für welche Unternehmen sind Sie da?
Wir unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer in Berlin und Brandenburg – auch kleine Betriebe, denn schon dort verlangen Buchhaltung und Lohnabrechnung viel Wissen über aktuelle Vorschriften. Einen besonderen Schwerpunkt haben wir beim Baulohn: Mit allen Sozialkassen der Baubranche arbeiten wir eng und vertrauensvoll zusammen. Ob wir zu Ihrem Unternehmen passen, klären wir gern in einem persönlichen Gespräch.
Kann ich Sie vor Ort besuchen?
Sehr gern – wir freuen uns, Sie persönlich bei uns begrüßen zu dürfen. Sie finden uns in der Weißen Villa, Josef-Nawrocki-Str. 10, 12587 Berlin-Friedrichshagen. Damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen können, vereinbaren Sie Ihren Besuch bitte vorab telefonisch unter 030 / 809 229 29-0 oder per E-Mail an mail@buchungswerk-bb.de.
Wer steckt hinter dem BuchungsWerk*?
Das BuchungsWerk* wird von zwei Inhaberinnen geführt: Stefanie Niegisch, Lohn- und Finanzbuchhalterin und Kauffrau für Bürokommunikation, und Susanne Zobel, Steuerfachangestellte und geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK). Beide haben mehrere Jahre in Steuerberatungskanzleien gearbeitet, bevor sie sich selbstständig gemacht haben. Mehr über uns und unser Team lesen Sie unter Über uns.
Belege & Digitalisierung
Wie übergebe ich meine Belege?
Wie Sie uns Ihre Belege übergeben und in welchem Rhythmus, stimmen wir zu Beginn der Zusammenarbeit gemeinsam mit Ihnen ab – so, dass es in Ihren Arbeitsalltag passt. Um das Sortieren und Ordnen Ihrer Buchhaltungsunterlagen kümmern wir uns, auf Wunsch auch im Rahmen der digitalisierten Belegbuchhaltung.
Ist eine digitale Zusammenarbeit möglich?
Ja. Die digitalisierte Belegbuchhaltung gehört zu unseren Leistungen – welcher technische Weg für Ihre Belege am besten passt, besprechen wir individuell mit Ihnen. In der Lohnbuchhaltung übermitteln wir Lohnsteuer-Anmeldungen, Beitragsnachweise und Meldungen zur Sozialversicherung ohnehin elektronisch.
Wer bewahrt meine Belege auf – und wie lange?
Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht bleibt bei Ihnen als Unternehmen – auch wenn wir Ihre laufende Buchhaltung übernehmen. Belegsicherung in der Buchführung und elektronische Archivierung in der Lohnbuchhaltung gehören zwar zu unseren Leistungen, die Pflicht geht dadurch aber nicht auf uns über.
Als Faustregel gilt: Buchungsbelege wie Rechnungen und Kontoauszüge acht Jahre, Bücher, Aufzeichnungen, Inventare und Jahresabschlüsse zehn Jahre, empfangene und versandte Geschäftsbriefe sechs Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Beleg entstanden ist, die letzte Eintragung gemacht oder der Abschluss aufgestellt wurde. Sie endet nicht, solange die Unterlagen noch für eine Steuer von Bedeutung sind, die das Finanzamt festsetzen oder ändern kann.
Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall – dafür ist Ihre Steuerberatung zuständig.
Leistungen
Was übernehmen Sie in der laufenden Buchführung?
In der Buchführung* buchen wir Ihre laufenden Geschäftsvorfälle, etwa Einnahmen, Ausgaben und Zahlungen. Dazu gehören unter anderem:
- Sortieren, Ordnen und Kontieren Ihrer Belege, also die Zuordnung zu den richtigen Konten
- Aufstellung Ihrer Eingangs- und Ausgangsrechnungen
- Überwachung offener Forderungen und Verbindlichkeiten
- betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
- Belegsicherung und digitalisierte Belegbuchhaltung
Nicht dazu gehören Abschlussbuchungen, Jahresabschluss bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Steuererklärungen – diese Aufgaben bleiben bei Ihrer Steuerberatung.
Übernehmen Sie auch die Lohnabrechnung?
Ja, die Lohnbuchhaltung* ist eine unserer Kernleistungen – stets zuverlässig, pünktlich und zu Ihrem Wunschtermin. Unter anderem übernehmen wir:
- laufende Lohn-, Gehalts-, Baulohn- und Nettolohnabrechnungen
- Lohnsteuer-Anmeldungen, Beitragsnachweise und Meldungen zur Sozialversicherung, elektronisch übermittelt
- An-, Ab- und Ummeldungen bei den Krankenkassen und Meldungen zur Berufsgenossenschaft
- Arbeits- und Entgeltbescheinigungen
Steuerliche Fragen zu Gehaltsextras wie Dienstwagen oder Sachbezügen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Rechnen Sie auch Baulohn ab?
Ja, Baulohn ist unser Spezialgebiet. Mit allen Sozialkassen der Baubranche arbeiten wir eng und vertrauensvoll zusammen – das hilft bei der laufenden Abrechnung und dabei, bereits bestehende Unstimmigkeiten bei Meldungen und Abrechnungen schnell für Sie zu klären. Die Meldungen an die Sozialkassen sowie Anträge auf Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen übernehmen wir ebenfalls. Mehr dazu unter Lohnbuchhaltung*.
Behalten Sie Fristen und Termine für mich im Blick?
Ja. Mit unserer Terminüberwachung behalten wir Steuer- und Sozialversicherungstermine für Sie im Blick, damit Sie rechtzeitig wissen, wann welche Zahlung oder Meldung fällig ist. Die allgemeinen Steuer- und Beitragstermine des Jahres – mit den Feiertagen in Berlin – finden Sie außerdem in unserem Steuerkalender. Fristen für Steuererklärungen und Einsprüche liegen bei Ihrer Steuerberatung.
Erstellen Sie auch Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Jahresabschluss oder Steuererklärungen?
Nein – wir sind ein Buchhaltungsbüro, keine Steuerberatungskanzlei. Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Abschlussbuchungen, Jahresabschluss und Bilanz, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Steuererklärungen und die steuerliche Beratung sind Steuerberaterinnen und Steuerberatern vorbehalten. Wir sorgen mit der laufenden Buchhaltung für die Grundlage – wie das zusammenpasst, lesen Sie unter Kann ich meine Steuerberatung behalten?
Was bedeutet das Sternchen bei Buchführung* und Lohnbuchhaltung*?
Das Sternchen weist auf die Grenzen unserer Befugnis hin: Als Buchhaltungsbüro dürfen wir nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz Ihre laufenden Geschäftsvorfälle buchen, die laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellen und die Lohnsteuer-Anmeldungen fertigen. Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Jahresabschluss, Steuererklärungen und steuerliche Beratung sind dagegen Steuerberaterinnen und Steuerberatern vorbehalten.
Kosten & Einstieg
Was kostet die laufende Buchhaltung?
Das hängt davon ab, welche Leistungen Sie benötigen und wie hoch der Aufwand in Ihrem Unternehmen ist – einen Einheitspreis gibt es deshalb nicht. Zu all unseren Dienstleistungen bieten wir unterschiedliche Servicepakete an; im persönlichen Gespräch finden wir gemeinsam das passende für Ihr Unternehmen.
Kann ich auch nur einzelne Leistungen beauftragen?
Unser Angebot richtet sich nach Ihrem Bedarf: Individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt, bieten wir Ihnen die passenden Dienstleistungen an, und zu all unseren Leistungen gibt es unterschiedliche Servicepakete. Welche Leistungen Sie brauchen – etwa Lohnbuchhaltung, Buchführung oder beides –, klären wir gemeinsam im persönlichen Gespräch.
Wie kann ich zu Ihnen wechseln?
Sprechen Sie uns an – gemeinsam klären wir, ab wann wir übernehmen und welche Unterlagen wir dafür von Ihnen benötigen. Wichtig beim Wechsel von einer Steuerkanzlei: Zu uns wechselt nur die laufende Buchhaltung. Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Jahresabschluss bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Steuererklärungen bleiben Aufgabe einer Steuerberatung. Gibt es beim Baulohn schon Unstimmigkeiten mit den Sozialkassen, helfen wir Ihnen, diese zu klären.
Ich gründe gerade – unterstützen Sie mich dabei?
Ja, gern. Wir beraten Sie betriebswirtschaftlich zur Existenzgründung, bereiten mit Ihnen Banktermine vor und unterstützen Sie bei Fragen zu Investitionen, Kapitalbedarf und Finanzierung – mehr unter Unternehmensberatung und Finanzplanung. Steuerliche Weichenstellungen wie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung oder die Kleinunternehmerregelung klären Sie bitte mit einer Steuerberatung, rechtliche Fragen zur Rechtsform mit anwaltlicher oder notarieller Hilfe. Sobald Ihr Betrieb läuft, übernehmen wir auf Wunsch das Buchen Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle und die Lohnabrechnung.
Noch eine Frage offen?
Wir nehmen uns gern Zeit für Ihr Anliegen.
